Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und der Europäischen Union. Sie wurde 1991 unterzeichnet. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen.

Das zentrale Anliegen der Alpenkonvention ist es, Massnahmen zum Schutz des Alpenraums mit der nachhaltigen, zukunftsweisenden Entwicklung der Regionen zu verknüpfen. Dass die Alpenkonvention gerade in den Alpenstädten mit konkreten Inhalten gefüllt wird, ist von zentraler Bedeutung, da rund zwei Drittel der Alpenbevölkerung in verstädterten Regionen lebt, diese aber nur etwa 40 % der gesamten Alpenfläche ausmachen. Von der Fläche her sind die Alpen daher heute noch eindeutig ein ländlicher Raum. Die Bevölkerung aber – und damit die Wirtschaft – ist bereits mehrheitlich städtisch geprägt. Natur und Kultur, Ökologie und Ökonomie prallen hier aufeinander. Dies einer breiten Bevölkerung bewusst zu machen, ist das erklärte Hauptziel der “Alpenstadt”-Idee.

Am 11. Januar 2008 haben die Alpenstädte des Jahres und die Alpenkonvention ihren Willen zu einer dauerhaften Zusammenarbeit mit einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) bekräftigt. Ein gemeinsames, zweijähriges Arbeitsprogramm legt konkrete Aktivitäten fest.

Zwischen dem Verein und dem Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention findet ein regelmässiger Informationsaustausch statt. 2008 und 2009 wurden in Zusammenarbeit mehrere Veranstaltungen organisiert und erfolgreich durchgeführt. So nahmen beispielsweise im September 2008 rund 100 Menschen an einer internationalen Tagung über die Verantwortung der Städte im Klimawandel in Gap (FR) teil. Im Oktober 2009 fand darüber hinaus ein internationaler Workshop über den Dialog zwischen Stadt und Land in Bad Reichenhall in Deutschland statt. Im Juni 2008 führte die Journalistenreise „SuperAlp2“ zahlreiche MedienvertreterInnen aus der ganzen Welt durch einige Alpenstädte (Gap, Chambéry, Brig-Glis, Bozen).

Der Verein “Alpenstadt des Jahres” erhielt offiziell bei der XI. Alpenkonferenz, die in März 2011 im Slowenien stattgefunden hat, den Status eines Beobachters. Damit wird der Verein zu den Treffen des Ständigen Ausschusses und der alle zwei Jahre stattfindenden Alpenkonferenz eingeladen. Die “Alpenstädte” haben zwar kein Stimmrecht, können aber ihre Vorschläge direkt den politischen EntscheidungsträgerInnen unterbreiten. Und die “Alpenstädte” können durch Resolutionen politischen Druck auf die Vertragsparteien ausüben.

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