Der Vorstand besteht aus bis zu siebenPersonen. Aus jedem Alpenstaat kann höchstens eine Person im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der ersten Vorsitzenden, seinem/seiner StellvertreterIn (2. VorsitzendeR) sowie den BeisitzerInnen. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle der Mitgliederversammlung. Gesetzliche VerteterInnen des Vereins sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende.