Städte und die Alpenkonvention
![]() |
Zur Präzisierung der Rahmenkonvention sind Durchführungsprotokolle in zwölf Bereichen vorgesehen (Rahmenkonvention der Alpenkonvention Art. 2, Absatz 2): Bevölkerung und Kultur, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus und Freizeit, Verkehr, Energie, Abfallwirtschaft |
Bevölkerung und Kultur
Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der ansässigen BevölkerungSicherung der Lebensgrundlagen, namentlich umweltverträgliche Besiedlung und wirtschaftliche Entwicklung
Förderung gegenseitigen Verständnisses und partnerschaftlichen Verhaltens alpiner und außeralpiner Bevölkerung
Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, unter Vermeidung von Über- und Unternutzung sowie der Erhaltung oder durch Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche
Luftreinhaltung
drastische Verminderung von Schadstoffemissionen und -belastungen und der Schadstoffverfrachtung von außen, auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist
Bodenschutz
Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen insbesondere durch bodenschonende land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie Beschränkung der Versiegelung von Böden
Wasserhaushalt
Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme insbesondere durch die Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau und durch eine Nutzung der Wasserkraft unter gleicher Berücksichtigung der Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt
Naturschutz und Landschaftspflege
Schutz, Pflege und erforderlichenfalls Wiederherstellung von Natur und Landschaft, dass die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit gesichert werden
Berglandwirtschaft
Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften, Erhaltung einer standortgerechten, umweltverträglichen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen
Bergwald
Stärkung und Wiederherstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion durch Verbesserung der Widerstandskraft der Waldökosysteme, namentlich mittels einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen
Tourismus und Freizeit
Einschränkung umweltschädigender Aktivitäten, Einklang zwischen Tourismus- und Freizeitaktivitäten und den ökologischen und sozialen Erfordernissen
Verkehr
Senkung der Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und des alpinen Verkehrs auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene
Energie
natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie, Förderung energiesparender Maßnahmen
Abfallwirtschaft
besondere Berücksichtigung der Abfallvermeidung, Abfallerfassung, Abfallverwertung und -entsorgung, angepasst an die besonderen Bedürfnisse des Alpenraums


